Verbindliche Mietverträge kommen ausschließlich und ausnahmslos
durch die beidseitige Unterzeichnung unseres Mietvertrages mit dem darin
enthaltenen Inhalt und auf der Grundlage unserer "Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB)" der Vermietung neuster Fassung zustande.
Sämtliche Preise gelten für einen 8-Stunden-Arbeitstag. Jede weitere Betriebsstunde wir mit 1/8 der Tagesmiete berechnet.
Die Mietmindestdauer beträgt einen Tag. Die Miete ist im voraus zahlbar und nicht skontierfähig.
Der Ausfall des Betriebsstundenzählers ist dem Vermieter unverzüglich zu melden.
Der
Wochenmietpreis gilt ab 5 Arbeitstagen, der Monatsmietpreis ab 21
Arbeitstagen. Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Auslieferung und
endet am Tag der Rücklieferung.
Angemietete Baumaschinen können über Swecon versichert werden. Der Versicherungsbetrag wir kalendertäglich berechnet.
Die
Versicherungsprämie beträgt 10 % des Listenpreises. Bei
Nichtinanspruchnahme muss der Kunde einen Versicherungsnachweis
vorlegen. Der Mieter trägt in diesem Fall die entstehenden Kosten
für Schäden in vollem Umfang.
Die Swecon Maschinen-Versicherungsbedingungen stehen im Download zur Verfügung.
Swecon
behält sich vor, eine entsprechende Kaution vor jeder Anmietung zu
verlangen. Eine Kautionstabelle liegt in jeder Niederlassung aus.
Bei Mietausstand werden 50 % des vereinbarten Mietpreises berechnet.
Der Mieter haftet für die rechtzeitige Rückgabe des unbeschädigten Gerätes.
Für Treibstoff und tägliche Wartung ist der Mieter verantwortlich. Die Maschinen werden vollgetankt ausgeliefert.
Bei
Rücklieferung wird die festgestellte Fehlmenge Kraftstoff berechnet.
Endreinigungskosten werden nach Aufwand inkl. Entsorgung berechnet.
Die Mietgeräte dürfen nicht ohne Zustimmung des Vermieters weitervermietet werden.
Alle technischen Angaben sind ohne Gewähr und können sich durch unterschiedliche Ausstattungen ändern.
Die Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen vorbehalten.